Reverse Charge bei Dienstleistungen aus Zypern
Wann Sie ohne Umsatzsteuer abrechnen, was dafür auf der Rechnung stehen muss — und warum eine ungeprüfte USt-IdNr. Sie die Steuer kostet.
01Die Frage lautet immer: wer schuldet die Steuer
Reverse Charge ist keine Steuerbefreiung. Die Steuer entsteht — sie wird nur von jemand anderem geschuldet, nämlich vom Empfänger Ihrer Leistung. Für Sie heisst das: kein Steuerbetrag auf der Rechnung, aber eine Meldepflicht.
Wer Reverse Charge als „muss ich nicht melden“ liest, hat den teureren Teil übersehen. Genau diese Umsätze werden zwischen den Mitgliedstaaten abgeglichen.
02Die Reihenfolge, in der entschieden wird
Die erste zutreffende Regel gewinnt. Sonderregeln zum Ort der Leistung stehen vor dem Grundfall — wer in der falschen Reihenfolge prüft, kommt bei Schulungen vor Ort und bei grundstücksbezogenen Leistungen zum falschen Ergebnis.
- Hat die Leistungsart eine eigene Ortsregel? Schulung vor Ort und grundstücksbezogene Leistungen werden dort besteuert, wo sie stattfinden.
- Sitzt der Kunde in Zypern? Dann zyprische Umsatzsteuer zum Regelsatz.
- Sitzt der Kunde in der EU und hat eine geprüft gültige USt-IdNr.? Dann Reverse Charge.
- Sitzt der Kunde in der EU und ist Privatperson? Dann entscheidet, ob die Leistung im Bestimmungsland zu versteuern ist.
- Sitzt der Kunde ausserhalb der EU? Dann liegt der Umsatz ausserhalb des Anwendungsbereichs — mit einer Ausnahme für die Nutzung in Zypern.
- Sonst: zyprische Umsatzsteuer.
03Die USt-IdNr. muss geprüft sein, nicht vorhanden
Eine Nummer, die der Kunde genannt hat, ist keine geprüfte Nummer. Geprüft heisst: beim Bestätigungsdienst der EU-Kommission abgefragt, gültig zurückbekommen, mit der Konsultationsnummer als Nachweis.
Ohne gültige Nummer schuldet der Verkäufer die Steuer. Ungültig oder nicht vorhanden heisst deshalb: wie einen Privatkunden behandeln und 19 % berechnen.
Das ist keine Strenge um ihrer selbst willen. Es ist die einzige Fassung der Regel, bei der Sie im Streitfall etwas in der Hand haben — die Konsultationsnummer ist der Beleg, dass die Nummer an jenem Tag gültig war.
04Was auf der Rechnung stehen muss
Zum Reverse Charge gehört ein Hinweis auf der Rechnung. Invobookz druckt diesen Satz:
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß Artikel 196 der Richtlinie 2006/112/EG.“
Für Kunden ausserhalb der EU ist es ein anderer Fall und deshalb ein anderer Satz — der Umsatz ist nicht steuerbar, nicht reverse-charge-pflichtig:
„Nicht steuerbarer Umsatz — der Ort der Leistung liegt außerhalb Zyperns.“
Diese Sätze werden nie maschinell übersetzt. Ein Pflichthinweis, den ein Übersetzungsdienst umformuliert hat, ist kein Pflichthinweis mehr.
05Reverse Charge auf der Eingangsseite
Dieselbe Regel trifft Sie umgekehrt, sobald Sie eine Leistung aus dem Ausland beziehen — Hosting, Software, Beratung. Sie schulden die Steuer darauf und ziehen sie im selben Zug wieder ab.
Netto ändert das nichts an Ihrer Zahllast. In der Erklärung ändert es viel: der Vorgang erscheint auf beiden Seiten, in vier Feldern, und bei einem Lieferanten aus der EU in einem fünften.
Welches Feld welches ist, steht im Ratgeber zu den dreizehn Feldern der Erklärung.
06Jeder Reverse-Charge-Umsatz gehört in die VIES-Meldung
Die zusammenfassende Meldung nennt je Kunde und Monat die USt-IdNr. und den Betrag. Sie ist der Abgleich: Ihr Kunde meldet denselben Vorgang auf seiner Seite.
Deshalb ist eine fehlende VIES-Meldung kein kleineres Versäumnis als eine fehlende Erklärung — sie ist das, was auffällt.
Die Zahlen auf dieser Seite
Jede Zahl mit ihrer Quelle und dem Tag, an dem wir sie dort nachgesehen haben. Was wir nicht belegen können, steht als Lücke da und nicht als Zahl.
| Wofür | Wert | Quelle | Nachgesehen am |
|---|---|---|---|
| Zyprischer Regelsteuersatz | 19 % | Invobookz, Regeldatensatz Steuerregeln Version 1.0 | 2026-08-27 |
Woraus diese Seite stammt
- Der Regeldatensatz, nach dem Invobookz für jede einzelne Rechnungszeile entscheidet, welche Steuer gilt — Stand 27.08.2026.
- Die Pflichthinweise, die unser Rechnungs-PDF druckt. Die Sätze auf dieser Seite sind dieselben, nicht eine zweite Fassung davon.
Dieser Text ist eine Orientierung, keine Steuerberatung. Was für Ihre Gesellschaft gilt, entscheidet Ihr Berater.