Kunden ausserhalb der EU: wo die Leistung besteuert wird
Für fast jede Beratungs-, Entwicklungs- und Softwareleistung lautet die Antwort: nicht steuerbar. Interessant sind die zwei Ausnahmen — und eine davon hat sich 2025 geändert.
Diese Seite nachgesehen am: 27.08.2026
01Die kurze Antwort
Bei einem Kunden ausserhalb der EU gilt Ihre Leistung dort als erbracht, wo der Kunde ansässig ist — also nicht in Zypern. Sie berechnen keine Umsatzsteuer, und der Umsatz läuft in das Feld für nicht steuerbare Umsätze mit Vorsteuerabzug.
Und das gilt unabhängig davon, ob der Kunde eine Firma oder eine Privatperson ist. Das ist der Punkt, an dem sich die meisten die Arbeit umsonst machen.
Der Grund steht in Artikel 59 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, der eine Liste von Leistungen nennt, die bei einem Privatkunden ausserhalb der EU an dessen Ort erbracht gelten. Darauf stehen unter anderem Beratung, Datenverarbeitung, die Überlassung von Informationen, die Vermietung beweglicher Gegenstände und elektronisch erbrachte Leistungen. Zypern setzt die Richtlinie an dieser Stelle unverändert um.
02Ausnahme eins: der Ort der Veranstaltung
Eine Schulung, die Sie vor Ort abhalten, wird dort besteuert, wo sie stattfindet — nicht dort, wo der Kunde sitzt. Liegt der Ort ausserhalb Zyperns, landen Sie in fremdem Steuerrecht und möglicherweise in einer Registrierungspflicht.
Das ist die Stelle, an der Invobookz bewusst kein Ergebnis liefert, sondern anhält und fragt. Ein Programm, das hier eine Zahl nennt, rät.
03Ausnahme zwei: die Nutzung in Zypern
Zypern nutzt eine Option der Richtlinie, die einen Umsatz zurückholt, der sonst ausserhalb läge. Die Länderauskunft der EU-Kommission formuliert es so:
„In Cyprus, the use and enjoyment rule applies to telecommunications, broadcasting and electronic services provided to Non EU non-VAT taxable persons in non EU, according to which services that would otherwise be taxable outside the EU but are used and enjoyed within Cyprus, are subject to Cyprus VAT.“
Die Regel ist eng, und jede Einschränkung zählt. Fällt auch nur eine weg, greift sie nicht:
- Nur Telekommunikation, Rundfunk und elektronisch erbrachte Leistungen.
- Nur Privatkunden — Geschäftskunden sind nie betroffen.
- Nur Kunden ausserhalb der EU — EU-Kunden sind nie betroffen.
- Nur in Richtung hinein: sie verlagert nach Zypern, nie aus Zypern heraus.
- Nur bei tatsächlicher Nutzung in Zypern.
Greift sie, fallen 19 % an. Der praktische Fall ist eng: eine Person mit Wohnsitz ausserhalb der EU, die sich in Zypern aufhält und die Software dort nutzt.
Ob jemand eine Software tatsächlich in Zypern nutzt, ist von aussen nicht feststellbar. Ein Programm, das behauptet, es zu wissen, lügt. Invobookz fragt deshalb — mit Vorbelegung nein — und friert die Antwort am Vorgang ein, wie jede andere Steuerentscheidung.
04Was sich zum Jahr 2025 geändert hat: virtuelle Veranstaltungen
KDP 159/2025 hat den Dreizehnten Anhang zum zyprischen Mehrwertsteuergesetz geändert, wirksam ab dem 01.01.2025. Zwei Absätze betreffen Online-Veranstaltungen:
| Fall | Bis Ende 2024 | Seit 2025 |
|---|---|---|
| Eintritt zu einer Veranstaltung, Geschäftskunde | auch bei virtueller Teilnahme Eintritt | virtuelle Teilnahme gilt nicht mehr als Eintritt |
| Live gestreamte Leistung an einen EU-Privatkunden | Zypern | Wohnsitzland des Kunden |
Wer eine Schulung live überträgt, hat damit seit 2025 einen OSS-Fall bei EU-Privatkunden — obwohl eine Live-Schulung keine elektronisch erbrachte Leistung ist. Die beiden Fragen werden ständig verwechselt.
Für einen Privatkunden ausserhalb der EU bleibt es beim alten Ergebnis: nicht steuerbar.
Die Zahlen auf dieser Seite
Jede Zahl mit ihrer Quelle und dem Tag, an dem wir sie dort nachgesehen haben. Was wir nicht belegen können, steht als Lücke da und nicht als Zahl.
| Wofür | Wert | Quelle | Nachgesehen am |
|---|---|---|---|
| Zyprischer Regelsteuersatz | 19 % | Invobookz, Regeldatensatz Steuerregeln Version 1.0 | 27.08.2026 |
Dazu gehört auch
Woraus diese Seite stammt
- Artikel 59 und 59a der Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG, sowie die amtliche Länderauskunft der EU-Kommission zu Zypern.
- KDP 159/2025 — die zyprische Verordnung, die den Dreizehnten Anhang zum Mehrwertsteuergesetz mit Wirkung vom 01.01.2025 geändert hat.
Dieser Text ist eine Orientierung, keine Steuerberatung. Was für Ihre Gesellschaft gilt, entscheidet Ihr Berater.